Energieberatung für Neubau und Bestand (nach GEG und KfW-Anforderungen)
• Erfassung des Gebäude-Ist-Zustandes vor Ort
• Aufnahme der bauphysikalischen, bautechnischen Gegebenheiten der Gebäudehülle und der Haustechnikanlage (Heizung, Warmwasserbereitung) • Einbeziehung der Baugenehmigungsunterlagen, Ausführungszeichnungen und Umbauunterlagen • Bewertung des energetischen Zustandes von Gebäudehülle und Anlagentechnik
• Auswertung des Ist-Zustandes • Erarbeiten von Vorschlägen zur energetischen Verbesserung der Immobilie • Bewertung der Sanierungsvorschläge unter Wirtschaftlichkeitsaspekten • Ermittlung der Kosteneinsparung der einzelnen Sanierungsempfehlungen • Klärung von Fördermöglichkeiten und Beantragung • Umfassender schriftlicher Beratungsbericht mit Erörterung für den Beratungsempfänger Zur Anforderung einer Energieberatung nutzen Sie bitte das Kontaktformular. |
|||
Link: |
|||
|