Gebäude-Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?
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Der Energieausweis – ein wirksames Instrument für mehr
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Der Energieausweis (Bedarfsausweis) beschreibt den Energiebedarf eines Gebäudes unter normierten Bedingungen und ermöglicht somit einen direkten energetischen Vergleich zwischen Gebäuden unterschiedlicher Standorte. Der Verbrauchsausweis gibt vorzugsweise das Nutzerverhalten der letzten drei Jahre wider und eignet sich weniger für einen realistischen Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden. |
Die gesamte Energieeffizienz eines Gebäudes wird in einem allgemein verständlichen und bundesweit einheitlichen Label dargestellt. |
Wozu ein Energieausweis?
Mit dem Energieausweis für Gebäude kann schon beim Kauf, Bau oder Anmietung der Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten einer Immobilie bewertet werden. Davon profitieren alle.
Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie tendenziell eher mit „hohen“ oder „niedrigen“ Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte.
Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energieausweis für Gebäude ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
Eigentümern zeigt ein im Energieausweis integrierter „Modernisierungs-Berater“, mit welchen Modernisierungsmaßnahmen welche Energieeinsparung erreicht werden kann.
Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungsplanung sowie für den Verkauf von Objekten.
Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt. Eingesparte CO2-Emission vermindert den Treibhauseffekt.
Gebäudeenergieausweis in zwei Modellen:
Für alle Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und weniger als 5 Wohnungen kann nur der Bedarfsausweis ausgestellt werden. Ausnahme: Das Gebäude erfüllt durch energetische Modernisierung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977.
Für alle anderen Wohngebäude und alle Nichtwohngebäude besteht freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Zu beachten ist die Aushangpflicht des Energieausweises für Nichtwohngebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr, der auf behördlicher Nutzung beruht.
Bestellung des Verbrauchsausweises:
Sie drucken den Erfassungsbogen (PDF) aus und senden ihn vollständig ausgefüllt an unser Haus.
Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.
Sie erhalten den Energieausweis mit Rechnung per Post.
Weiterführende Links:
dena-Energieausweis
Fördermittelberatung und -beantragung ( |